Wie finde ich den günstigsten Tarif?
Den günstigsten Anbieter finden Sie ganz unkompliziert mit unserem Gasrechner.
Für einen Vergleich benötigen wir Ihre Postleitzahl, Ihren Jahresverbrauch an Gas und, sofern bekannt, die Heizleistung (Einheit: kW). Die Heizleistung Ihres Gasanschlusses können Sie Ihrer letzten Gasrechnung entnehmen.
Wenn Sie Ihren Gasverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den Durchschnittswerten, die Sie auf unserer Seite finden, orientieren.
Der Rechner berücksichtigt dabei alle verfügbaren Angebote und errechnet das günstigste Angebot ganz speziell für Ihre Ansprüche.
Für einen Vergleich benötigen wir Ihre Postleitzahl, Ihren Jahresverbrauch an Gas und, sofern bekannt, die Heizleistung (Einheit: kW). Die Heizleistung Ihres Gasanschlusses können Sie Ihrer letzten Gasrechnung entnehmen.
Wenn Sie Ihren Gasverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den Durchschnittswerten, die Sie auf unserer Seite finden, orientieren.
Der Rechner berücksichtigt dabei alle verfügbaren Angebote und errechnet das günstigste Angebot ganz speziell für Ihre Ansprüche.
Sind alle Steuern und Abgaben enthalten?
Die Preisangaben für Haushaltskunden sind inklusive sämtlicher Steuern bzw. Abgaben und Gebühren. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer, aber inklusie aller sonstigen Steuern und Abgaben. Bitte beachten Sie, dass einige Anbieter pro zusätzliche kW Heizleistung einen Aufschlag auf die Grundgebühr berechnen, bei anderen Anbietern ist diese Angabe für die Preisfindung irrelevant. Sollten Sie die Heizleistung kennen, geben Sie den Wert in jedem Fall beim Tarifvergleich an.
Wie vergleiche ich die Preise mit meiner letzten Gasrechnung?
Bei dem Vergleich müssen Sie beachten, dass Verivox die aktuellen Preise der Versorger darstellt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie hingegen die Preise des letzten Jahres. Diese können sich seit dem Abrechnungszeitraum geändert haben. Sie können die Kosten deshalb nicht 1:1 vergleichen. Wenn sich der von Ihnen genutzte Tarif noch im Angebot Ihres Versorgers befindet, wird dieser mit aktuellen Preisen von uns berücksichtigt.
Worauf sollte ich achten?
Auf folgende Punkte der Konditionen beim neuen Versorger sollten Sie achten:
Sie haben selbstverständlich auch bei Anbietern mit längeren Erstvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungen die Möglichkeit, bei einer Preiserhöhung vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden. Bitte nutzen Sie hierfür das im Falle einer Preiserhöhung eingeräumte Sonderkündigungsrecht.
Wenn Anbieter eine Preisgarantie anbieten, müssen Sie in dem jeweils angegebenen Zeitraum keine Preiserhöhungen befürchten.
- Vertragslaufzeit: Je kürzer die Vertragslaufzeit ist, desto flexibler sind Sie als Kunde.
- Kündigungsfrist: Welche Fristen müssen Sie beim Kündigen beachten?
- Vertragsverlängerung: Um welchen Zeitraum verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit automatisch?
- Gewährt der Anbieter eine Preisgarantie? Mit Preisgarantien sichern Sie sich einen Preis für eine festgesetzte Laufzeit.
- Verlangt der Anbieter einen Sonderabschlag?
Sie haben selbstverständlich auch bei Anbietern mit längeren Erstvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungen die Möglichkeit, bei einer Preiserhöhung vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden. Bitte nutzen Sie hierfür das im Falle einer Preiserhöhung eingeräumte Sonderkündigungsrecht.
Wenn Anbieter eine Preisgarantie anbieten, müssen Sie in dem jeweils angegebenen Zeitraum keine Preiserhöhungen befürchten.
Wer kann den Gasanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Gasanbieter wechseln, der einen eigenen Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Gasanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und das Gas bezahlt).
Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens Ihren Vermieter auf die Möglichkeit zu wechseln aufmerksam machen.
Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens Ihren Vermieter auf die Möglichkeit zu wechseln aufmerksam machen.




