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Fragen und Antworten zum Gasanbieterwechsel:

Wie wechselt man den Gasversorger?

Der Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher, da die Gasversorgung per Gesetz immer sichergestellt ist. Sie müssen lediglich den Wechselauftrag ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin (Ausnahmen: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen und kurzfristig kündbare Verträge, bei denen eine versäumte Kündigung zur Folge hat, dass Sie wieder für einen längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder gar 12 Monate, gebunden sind). Nach etwa sechs bis zehn Wochen erfolgt die Belieferung mit Gas durch den neuen Versorger.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein. Der Wechsel ist kostenfrei.

Was ist beim Umzug zu beachten?

Der Wechsel zu einem Gasanbieter erfordert eine Vorlaufzeit von sechs bis zehn Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter.

Sollten Sie die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden, so sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so frühzeitig wie möglich erfolgen. So haben Sie den Vorteil, dass die Belieferung mit Gas durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen kann, ohne dass der regionale Anbieter in die Grundversorgung eintreten muss.

Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Gasliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif, den Sie jedoch mit einer vierwöchigen Frist auf das Ende des Kalendermonats wieder kündigen können.

Welche Angaben benötigt der neue Anbieter bei einem Umzug?

Für den Wechsel benötigt der neue Anbieter neben den persönlichen Daten die folgenden drei Angaben:
  • Einzugsdatum
  • Zählernummer
  • Zählerstand
Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Sollten Sie den Zähler nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter die Zählernummer und den Zählerstand zu erfragen. Am besten Sie notieren sich den Zählerstand, um später die Abrechnung kontrollieren zu können.

Kann ich auch den Gasanbieter wechseln, wenn ich neu baue?

Ja. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können Sie einen Liefervertrag zum Monatsanfang abschließen.

Die notwendigen Verträge sind durch Ihren Liefervertrag mit dem neuen Gasversorger abgedeckt. Haben Sie neu gebaut, so müssen Sie einen Gasanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Wie berechne ich meinen Gasverbrauch?

Sollten Sie keine Angaben zum bisherigen bzw. voraussichtlichen Gasverbrauch haben, können Sie hier Ihren Verbrauch ermitteln.

Was passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?

Die Höhe Ihrer Abschläge wird jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch angepasst und Ihnen mit der Jahresendabrechnung mitgeteilt.

Was ändert sich durch den Wechsel des Gasversorgers?

Sobald der Wechsel erfolgt ist, erhalten Sie Ihre Rechnung vom neuen Gasversorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge. Zähler und Leitungen verbleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch weiterhin die Zählerstände ablesen lässt. Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu versorgen: Sie stehen also niemals ohne Gas da!

Wo finde ich meinen Gaszähler und die Zählernummer?

Gaszähler sind in der Regel in der Wohnung, im Keller oder im Eingangs- bzw. Flurbereich. Sollten Sie den Zähler nicht finden, kann Ihnen Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen.
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Gasrechnung und natürlich auch auf dem jeweiligen Zähler.

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Gasprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Gasanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Sonderverträge gewähren bei Preiserhöhungen oftmals ein Sonderkündigungsrecht.

Die Kündigung des Versorgungsvertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs.2 GVVGas). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, sodass ggf. auch eine telefonische Kündigung akzeptiert wird.

Soll ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?

Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
  • Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind.
  • Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.

Was tun bei einer Preiserhöhung mit Sonderkündigungsrecht?

Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger, sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr knapp bemessen sind.

Sie sollten Ihr Sonderkündigungsrecht insbesondere dann wahrnehmen, wenn sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängert.

Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.

Könnte ich bei dem Wechsel zeitweise ohne Gasversorgung sein?

Nein, das ist unmöglich. Da der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, Sie mit Gas zu beliefern, laufen Sie bei einem Gasanbieterwechsel zu keinem Zeitpunkt Gefahr, ohne Gas dazustehen. Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich. Sie können sich auf eine zuverlässige und sichere Gasversorgung verlassen.

Ab wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert?

Die Belieferung erfolgt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, in der Regel sechs bis zehn Wochen nach Abschluss des Vertrages, sofern Sie keinen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung beginnt immer zum Monatsersten. Eine Garantie für den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums können wir Ihnen leider nicht geben.

Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern. Sie haben aber die Möglichkeit, sich jederzeit bei Ihrem neuen Versorger über den Stand des Wechsels zu informieren.

Sind nach einem Wechsel technische Änderungen notwendig?

Nein. Technisch ändert sich in Ihrer Gasleitung gar nichts. Der Zähler sowie die Leitungen verbleiben auch nach dem erfolgten Wechsel im Besitz des örtlichen Versorgers. Der neue Anbieter mietet Gaszähler und Leitungen vom lokalen Versorger. Technische Arbeiten, beispielsweise am Gaszähler, sind für den Wechsel nicht nötig. Der Zählerstand wird anschließend entweder vom lokalen Versorger oder durch den neuen Anbieter abgelesen.

Was ist, wenn ich technische Fragen oder Probleme habe?

Für alle technischen Fragen ist Ihr Ansprechpartner weiterhin der lokale Versorger. Auch im Falle eines Ausfalls der Versorgung mit Gas ist der örtliche Versorger zuständig.

Wie lange dauert der Anbieterwechsel?

Aufgrund gesetzlicher Fristenregelungen erfolgt die Anbieterumstellung in der Regel sechs bis acht Wochen nach Abschluss des Vertrages. Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern.

Wer beliefert mich mit Gas, wenn ich noch nie gewechselt habe?

In diesem Fall werden Sie in der so genannten Grundversorgung beliefert. Das übernimmt gegenwärtig das örtliche Gasversorgungsunternehmen, z. B. die Stadtwerke. Grundversorger ist der Gasanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.

Kann ich mich nach einem Wechsel noch gegen überhöhte Preise wehren?

Nein. Wenn Sie das Angebot eines neuen Anbieters akzeptieren, können Sie diesen Preis nicht als überhöht kritisieren. Bei einer Erhöhung der Tarife bei Ihrem neuen Anbieter haben Sie jedoch jederzeit die Möglichkeit, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Gasversorger?

Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gasnetzes zuständig, der Gasversorger hingegen für die Lieferung des Gases.

Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können ohne weiteres einen Gasanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt.

Was versteht man unter Grundversorger und Grundversorgung?

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Er ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.

Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu diesen Bedingungen und Preisen. Die Grundversorgung ist in der Regel ein teurer Tarif, der sich jedoch mit einer Frist von vier Wochen kündigen lässt.

Wann sollte ich den Zählerstand notieren?

Sie sollten sich den Zählerstand am Wechseltag und vor jeder Preiserhöhung notieren und dem Gasanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.

Muss ich meinen Vermieter über einen Gasanbieterwechsel informieren?

Wenn Sie selbst Vertragspartei des bisherigen Gasliefervertrages sind, brauchen sie Ihren Vermieter im Falle eines Wechsels nicht zu informieren.

Erhalten Sie die Gasrechnung von Ihrem Vermieter, zum Beispiel bei einer Warmmiete, ist der Vermieter Vertragspartner des Gasanbieters. Sie können dann den Anbieter nicht wechseln, sondern nur Ihren Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen.

Warum bekomme ich eine Endabrechnung von meinem alten Versorger?

Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden, die den Strom- bzw. Gasverbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

Bekomme ich bei einem Wechsel die bereits gezahlten Abschläge erstattet?

Sie erhalten eine Schlussrechnung vom alten Versorger, mit der bereits geleistete Abschlagszahlungen erstattet werden.

Wie rechne ich meinen Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) um?

Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m3) bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in m3 mit dem Brennwert. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 kWh pro m3. Ist der Brennwert nicht bekannt, werden die Kubikmeter mit 10,3 multipliziert, um einen Schätzwert zu erreichen.

Was sind Tarife mit Vorauskasse

Diese Tarife bringen ein besonderes Sparpotenzial mit sich. Die Versorger können durch derartige Produkte günstigere Tarife anbieten, weil Sie weder teure Inkassoleistungen, noch Zahlungsausfälle einkalkulieren müssen. Vorauskasse ist in vielen Branchen (z.B. Mobilfunk oder Versicherungen) keine Seltenheit. Es besteht das Restrisiko, dass das vorab enrichtete Geld im Falle einer Anbieterinsolvenz verloren ist.

Was sind Sonderabschläge

Der Gasversorger TelDaFax Energy verlangt bei einigen Tarifen einen sogenannten Sonderabschlag, der bei Vertragsbeginn einmalig fällig wird. Kunden können hierbei zwischen 50, 100 oder 200 Euro Abschlagszahlung wählen. Hierbei gilt: Je höher der Sonderabschlag, desto höher wird der Rabatt auf den Allgemeinen Tarif des örtlichen Grundversorgers. Die Abschlagszahlung wird zum Ende des Vertragsverhältnisses zinslos verrechnet/zurückerstattet. Der Wechselprozess beginnt erst nach Zahlung des Sonderabschlags.

Was tun, wenn es zu Verzögerungen oder Problemen kommt?

Ursachen für eine Verzögerung beim Anbieterwechsel sind meistens:
  • fehlerhafte oder unvollständige Angaben auf dem Wechselauftrag
  • noch andauernde Vertragslaufzeit des Kunden beim alten Versorger
  • Kommunikationsschwierigkeiten zwischen altem und neuem Versorger
Verbraucher, die ihren Wechselauftrag direkt bei Verivox eingereicht haben, werden von uns bis zum Zeitpunkt der Belieferung durch den neuen Anbieter betreut. Alle eingehenden Verträge werden auf fehlende Angaben kontrolliert und korrigiert, bevor sie an den neuen Anbieter weitergeleitet werden. Aber auch nachdem der Vertrag unser Haus verlassen hat, helfen wir gerne, wenn es zu Verzögerungen kommt oder sonstiger Klärungsbedarf besteht. Dann kontaktieren wir den Anbieter und setzen uns für die schnellstmögliche Bearbeitung ein. So lässt sich in den allermeisten Fällen eine reibungslose Abwicklung erreichen. Diesen Service können wir allerdings nur den Kunden anbieten, die direkt über Verivox gewechselt haben. Denn nur in diesen Fällen stehen uns ausreichende Daten zur Verfügung.